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Das ukrainische Parlament, die Verchovna rada, hat mit derNovellierung des Gesetzes betreffend der staatlichen Unterstuetzung fuer Familien die Anzahl der notwendigen Dokumente fuer die Beantragung von Geburtenbeihilfen drastisch reduziert.

Durch dieses Gesetz muss nunmehr nur mehr

-der Pass oder ein sonstiges Identitaetsdokument EINES Elternteiles,

-die Geburtsurkunde des Kindes und

-einen FORMFREIEN Antrag EINES Elternteils

vorgelegt werden.

Der formfreie Antrag muss lediglich Angaben ueber die erfolgte Wohnsitzregistrierung des Kindes enthalten!

Weitere Dokumente sind nicht mehr notwendig!