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Veröffentlicht: 28. April 2020
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Das Innenministerium erläuterte auf seiner Website das Verfahren und gab die folgenden Links zur Pruefung der gespeicherten Verkehrsverstoesse an:
https://mvs.gov.ua/ua/pages/pages/7403_Avtomatichna_sistema_fotovideofiksacii_porushen_PDR.htm
Es sei insbesonders darauf hingewiesen, dass das System der Behebung von Verwaltungsverstössen im Bereich der Verkehrssicherheit zunächst im Automatikmodus erfolgt. Manuelle Eingriffe sollen nicht erfolgen!
Im ersten Schritt werdeb nur solche Verstösse gegen die Verkehrsregeln erhoben, die die festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen von KFZ betreffen!
Der maximal zulässige Messtoleranz der Aufzeichnungsrgeräte überschreitet ± 3 km / h nicht. So wird zum Beispiel die Berechnung der Geschwindigkeit wie folgt vorgenommen: Innerorts-Standardlimit: 50 + 20(Verwarnungsfreigrenze) + 3 km / h(Messtoleranz) = 73 km / h (wobei 3 km / h der Fehler des Geräts ist)
ABER: wir müssen auch das lokale Geschwindigkeitsregime berücksichtigen, das von den lokalen Behörden festgesetzt wird, beispielsweise gemäß der Entscheidung der Kiewer Regierung
vom 1. April bis 1. November auf den relevanten Autobahnen der Stadt Kiew (Liste unter dem Link https://kmr.gov.ua/uk/content/na-17-vulycyah-kyyeva-dozvolyly-shvydkist-ruhu-do- 80 kmgod)
- darf mit einer Geschwindigkeit von 80 km / h auf getrennten Fahrspuren fahren. Berechnung der Geschwindigkeit, mit der der Täter verfolgt wird 80 + 20 + 3 km / h = 103 km / h.
Verantwortung f. Verstoesse:
- die natürliche Person oder der Leiter der juristischen Person, auf die das Fahrzeug registriert ist;
- der ordnungsgemäße Benutzer des jeweiligen Fahrzeugs, wenn die entsprechenden Daten in das einheitliche staatliche Fahrzeugregister eingetragen sind(Nutzungsueberlassung, Firmenwagen etc).
- die Person, welche dieses Fahrzeug in das Hoheitsgebiet der Ukraine eingefuehrt hat (wenn das Fahrzeug außerhalb des Hoheitsgebiets der Ukraine zugelassen ist)
Verfahren zur Übernahme der Verwaltungsverantwortung:
Die Entscheidung kann ohne Beteiligung der Person getroffen werden, die der administrativen Verantwortung unterliegt. Nach der Resolution ("Postanova" auf Ukrainisch)
wird auf ein Papier mit speziellen Sicherheitselementen gedruckt und innerhalb von drei Tagen per Einschreiben mit Benachrichtigung an die verantwortliche Person versandt.
Versand: An die Adresse des Registrierungsortes (Wohnsitz) der Person (Standort der juristischen Person) oder der Person, die das Fahrzeug mit ausländischer Zulassung eingeführt hat
Registrierung in dem Gebiet der Ukraine durch die zuständigen Einheiten des staatlichen Grenzdienstes der Ukraine.
Der Beschluss tritt mit seiner Zustellung an die Person oder nach Erhalt der postalischen Benachrichtigung über die Zustellung oder der Verweigerung des Empfangs oder der Rückgabe in Kraft
(Nichtlieferungsvermerk der Post).
Elektronisch koennen Eintragungen auch selbst online ueberprueft werden:
Service zur Überprüfung von Ereignissen mit Anzeichen von Verwaltungsverstößen im Bereich der Verkehrssicherheit:
https://bdr.mvs.gov.ua/
Büro für Fahrerelektronik https://e-driver.hsc.gov.ua/accounts/login/?next=/
Übrigens gab es Ende 2010 bereits eine automatische Behebung von Verkehrsverstößen in der Ukraine. Durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts der
vom 22. Dezember 2010 wurde dieses Verfahren zur Bestrafung von Fahrzeugbesitzern für verfassungswidrig erklärt. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Praxis der Bestrafung von Haltern statt von Fahrern von KFZ
gegen 7 Artikel der Verfassung verstiess. Der Gerichtshof hat insbesondere darauf hingewiesen, dass nur
die Person, die die Ordnungswidrigkeit begeht, für die Begehung einer solchen Straftat verantwortlich gemacht werden kann!
Im Jahr 2015 wurde aber der Code of Administrative Offenses durch eine neue Regel ergänzt, welche festlegt, dass die Verantwortung für Verkehrsverstöße automatisch erfasst werden kann und
nunmehr die verantwortliche Person - die Person oder den Leiter der juristischen Person, unter der das Fahrzeug registriert ist! Das heißt, die Essenz dieser beiden
Normen sind genau die Gleichen (Eigentümer des Fahrzeugs und Person, unter der das Fahrzeug registriert ist). Der einzige Unterschied ist der Mechanismus der Fixierung und Abwicklung der Verwaltungsuebertretung, der jetzt angewendet wird! Denn: wenn
das Fahrzeug nicht vom Eigentümer gefahren, hat dieser das Recht und die Möglichkeit, Informationen über den richtigen Benutzer in das einheitliche staatliche Fahrzeugregister einzutragen
durch:
1. die Servicestellen für die Erbringung von Dienstleistungen des Innenministeriums;
2. Webanwendung, verfügbar auf der offiziellen Website des Hauptdienstzentrums für innere Angelegenheiten.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht ueber diese adaptierte Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters entscheiden wird!
