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Veröffentlicht: 07. Oktober 2013
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Anpassungen bei der Verfahrensweise und Einfuehrung von Geldstrafen.
Gem. dem Konsumentenschutzgesetz der Ukraine hat der Kunde das Recht auf freie Wahl von Guetern und Dienstleistungen in einer zweckmaessigen Zeit und der uneingeschraenkten Wahl seines elektronischen Zahlungsmittels.
Das Gesetz verbietet jegliche Einschraenkung der Nutzung von Zahlungskarten, SOFERN DER VERKAEUFER GESETZLICH ZUR ANNAHME DERSELBIGEN VERPFLICHTET IST!
Somit haben nach Inkrafttreten dieser Aenderungen Konsumenten das Recht, von Unternehmen, welche eine Registrierkasse fuehren muessen, eine Zahlungsabwicklung via Bankkarten zu verlagen.
Im Falle der Verweigerung des Zahlungsmittels koennen sich Konsumenten bei der Staatlichen ukrainischen Konsumentenaufsicht beschweren.
