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Veröffentlicht: 03. Oktober 2013
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Hoechstrichterliche Entscheidung ueber die Verwertung von Pfandrechten durch Glaeubiger vom 11.9.2013 veroeffentlicht:
Der oberste Gerichtshof der Ukraine – Kammer fuer Zivilsachen hat in letzter Instanz entscheiden, dass im Falle des Bankrotts oder der Insolvenz des Schuldners auch Pfand- bzw. Grundpfandrechte beendet werden (klassisch die Prozedur der Insolvenz bei Zahlungsunfaehigkeit).
Dies bedeutet, dass im Falle der Insolvenz des Schuldners die Sicherheiten, die von Dritten vertraglich gestellt wurden, vom Glaeubiger nicht verwertet werden koennen!!
Das Gericht urteilte in diesem Fall ueber den Fall zwischen der Raiffeisen Bank Aval und dem Sicherheitensteller des Kreditschuldners – “Mickom House”. Der Kredit betrug immerhin 7 Mio.USD ueber eine Laufzeit von 18 Monaten. Der Buerge des Schuldners verpfaendete der Bank Immobilien aus seinem Besitz. Nach Nichterfuellung der Zahlungsverpflichtungen wollte die Bank diese Sicherheiten verwerten und beschritt den Rechtsweg. Jedoch war “Mickom House” zu diesem Zeitpunkt schon fuer bankrott erklaert und in Liquidation!
Zunaechst lehnte das Gericht in Kiew die Antraege beider Parteien gem.dem Hypothekengesetz und dem Art.609 des Zivilgesetzbuches ab, welcher bestimmt, das seine Hypothekenvereinbarung durch Liquidation einer Vertragspartei beendet wird.
Interessanterweise bestimmte das Gericht aber auch, dass die Bank das Recht auf die Hypothek im Falles der Liquidation des Schuldners hat.
Als Endresultat dieser Ueberlegungen entschied nun das Hoechstgericht, dass im Fall der Liquidation des Schuldners auch dessen Pfandrechtsvereinbarungen BEENDET seien. Grund – Art.17 des Hypothekengesetzes bestimmt, dass die Hypothek bei einer Verletzung einer Hauptverpflichtung beendet ist.
Dadurch verbleiben die verpfaendeten Immobilien im Eigentum des Sicherheitenstellers!!
Durch diese neue Rechtsauslegung des Hoechstgerichts koennte nun eine ganze Reihe von Sicherheitenvereinbarungen ungueltig werden!
