Der oberste Gerichtshof der Ukraine (Kammer fuer Zivilsachen) hat den Fall Az 6-67 CS 13 vom 4.9.2013 hinsichtlich der Verpflichtung einer Bank zur Zinszahlung nach Ableben des Kontoinhabers nun hoechstgerichtlich entschieden.

Bis jetzt gab es keine einheitliche Vorgehensweise der Banken in einem solchen Fall. Die eine Bank zahlte weiter Zinsen und eine andere stellte mit dem Bekanntwerden des Ablebens des Kontoinhabers die Verzinsung desselbigen ein.

Der oberste Gerichtshof der Ukraine hat beschlossen, dass die Zinszahlungsverpflichtung gemaess Vertrag nicht an der Person des Kontoinhabers, sondern an den Bestimmungen des Vertrags selbst festzumachen sind. Somit haben die rechtskraeftigen Erben das Recht auf die Zahlung der vertragsgemaesssen Zinsen entsprechend dem Kontovertrag.