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Veröffentlicht: 20. Februar 2019
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Fall 1: Unwirksamkeit von Kfz-Kaufverträgen bei Formfehlern!
Urteil № 145/145/17 v. 22.01.2019.
Das ukrainische Gerichtshof urteilte über die Wirksamkeit eines Kfz-Verkaufs aufgrund einer Vollmacht.
Der Beschwerdeführer gab einer 2.Person eine schriftliche Handlungsvollmacht, um sein KFZ zu verkaufen.
Jedoch widerrief die Beschwerdeführerin kurz danach diese Vollmacht.
Der Erwerber jedoch berief sich auf den Erwerb in gutem Glauben aufgrund der vorliegenden Vollmacht.
In der ersten Instanz wurde die Beschwerde zurückgewiesen und der Richter erachtete die Vollmacht als wirksam.
Die Appelationsinstanz gab der Beschwerdeführerin Recht, da das formalrechtliche Übereignungsverfahren für KFZ nicht eingehalten wurde.
Der höchstrichtlicherliche Spruch bestätigt nunmehr das Appelationsgericht, da die Formvorschriften der Anweisung Nr. 941 des Ministerkabinetts vom 18.11.2015 nicht eingehalten wurden. Demnach kann eine Übereignung von KFZ nur in den Servicecentern des Innenministeriums (Kauf-Verkauf-notifiziert) bzw.notariell im Falle von Schenkungen oder Erbschaften erfolgen! Eine einfache schriftliche Fixierung des Vertrages reicht nie!
Fall 2: Wer haftet bei Verkehrsunfällen bei rutschigen Strassen?
Im Urteil Nr. 465/11817713-c vom 24.10.2018 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die EIGENTÜMER der Strasse für deren Zustand verantwortlich zu machen sind!
Der Beschwerdeführer beantragte moralischen und materiellen Schadensersatz aufgrund des schlechten Strassenzustandes. Im vorliegenden Fall war die Strasse durch die beauftragte Firma nicht gestreut worden.
Durch alle 3 Instanzen (!!!!) stellten die Gerichte die Haftung durch Ukravtodor nunmehr fest!
Nach dem Teil 1 des Art.24 Strassenverkehrsgesetz der Ukraine sind die Eigentümer der Strassen für deren Zustands und daraus resultierende Ereignisse verantwortlich!
In dem vorliegenden Fall war Ukravtodor der Eigentümer, hatte aber eine Subfirma mit der Servicierung der Strasse beauftragt.
Das Höchstgericht stellte nunmehr klar, dass sich bei Unfällen, die aufgrund der nicht gestreuten Strassen ereignen, die Strasseneigentümer für Folgeschäden der Autofahrer haftbar sind!
Fall 3 Zulässigkeit des Messinstruments bei Geschwindigkeitsmessungen:
Urteil Nr. 465/11817/13-ц v. 24.10.2018
Der Urteilsspruch revidiert die Verwaltungsstrafe,welche ein KFZ-Fahrer aufgrund eines Geschwindigkeitsverstosses, gemessen mit dem TruCAM-Speedmeter der Polizei, erhalten hat.
Zum Beispiel war der Speedmeter LTI20720 TruCAM, welcher in dem Staatlichen Register f.Messinstrumente unter der Nr. U3197-12 registriert wurde, fuer Geschwindigkeitsmessungen unzulässig, weil diese Registration aufgrund der Anordnung Nr. 1362 v.2.11.2015 des Ministers f.Wirtschaft wieder aufgehoben wurde!
Daher ist es bei der Anschuldigung wichtig, den genauen Typen des Messinstruments auf dem Protokoll fixieren zu lassen!
https://zakon.rada.gov.ua/rada/show/v1362731-15
Urteilslink: http://www.reyestr.court.gov.ua/Review/79232690?fbclid=IwAR2Aw7H1Wpfi1U2jtpKChGf9EcX2YVkKTkPMsh6x-zz5BgdhPXYw0EKoyRM
Fall 4: Beantragung von moralischem Schadensersatz bei widerrechtlichen Verwaltungshandlungen, hier durch die Nationale Polizei der Ukraine:
Der oberste Gerichtshof stellte klar, dass zuerst immer die rechtswidrige Verwaltungshandlung gerichtlich aufgehoben werden muss, bevor Schadensersatzforderungen gegen den Staat gestellt werden können.
Der Art.19 des Polizeigesetzes bestimmt, dass im Falle von unrechtmässigen Handlungen die Polizei kriminalstrafrechtliche,verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Verantwortung für Handlungen ihrer Bediensteten trägt.
Daher urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die Polizei in Übereinstimmung mit Art. 1167 Nr. 2 Zivilgesetzbuch der Ukraine, die Polizei dem Beschwerdeführer moralischen Schadensersatz für rechtswidrige Handlungen UNABHÄNGIG von dessen Schuld zu zahlen hat!
Dies ergibt sich aus Art.1174 des Zivilgesetzbuches,welches den Staat schadensersatzpflichtig für rechtswidrige Handlungen seiner Bediensteten gegen Bürger oder Unternehmen erklärt, unabhängig von der Schuld der Bürgers/Unternehmens, gegen den die rechtswidrigen staatlichen Handlungen erfolgen!
Urteil:
