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Aufgrund diverser Nachfragen moechten wir Sie darueber informieren, dass nunmehr endlich die Nationalbank der Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen mit der EU nachzukommen scheint und eine neue Regulierung des grenzueberschreitenden Verkehrs gemaess dem "Gesetz ueber Valuten) vorgeschlagen hat:

Die neue Regulierung muss von der Nationalbank gem.Gesetz bis zum 7.1.2019 vorgelegt werden und dann per 7.1.2019 in Kraft treten.

Dies wuerde die komplett unsinnige und chaotisch ausgelegte Resolution Nr. 148/2008 der NBU ersetzen.

Vorschlag der NBU:

https://bank.gov.ua/control/uk/publish/article;jsessionid=324D221A773F7C6A2534FF8B56324C75?art_id=81262307&cat_id=55838

Dies wuerde eine Meldefreigrenze von 10000 EUR Gegenwert f.alle monetaeren Wertgegenstaende bei Grenzueberschreitung (Barmittel,Edelmetalle etc) bedeuten.

In diesem Sinne gilt es bis zum 7.1.2019 abzuwarten, ob dieser Vorschlag auch so Rechtskraft erhalten wird.