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Veröffentlicht: 04. Dezember 2018
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Aufgrund diverser Nachfragen moechten wir Sie darueber informieren, dass am 7.11.2018 der Minister f.Sozialpolitik der Ukraine und der deutsche Botschafter in der Ukraine nach jahrelangen Verhandlungen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben.
Information des ukrainischen Ministeriums:
https://www.msp.gov.ua/news/16219.html
Des deutschen Fachministeriums inkl.Textsatz des Abkommens:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Internationales/sozialversicherungsabkommen-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hauptsaechlich behandelt das Abkommen die Frage der gegenseitigen Anrechnung von Versicherungs-und Beschaeftigungszeiten f.d.staatlichen Rentenversicherungen. Dies wuerde bedeuten, dass z.B.ukrainische Versicherungszeiten auf die Wartezeit f.deutsche Altersrenten angerechnet werden koennen.
EIN WICHTIGES "ABER" BLEIBT JEDOCH - DAS ABKOMMEN MUSS ERST IM BUNDESTAG UND IN DER RADA RATIFIZIERT WERDEN - DIES KANN ERFAHRUNGSGEMAESS NOCH EINIGE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN!
