СНПЧ А7 Омск, обзоры принтеров и МФУ

- Eingangs wollen wir Sie daran erinnern, dass vom 01.10.bis zum 01.05.eines jeden Jahres das Fahren mit Abblendlicht ausserhalb von geschlossenen Ortschaften in der Ukraine verpflichtend ist!

Wenn ein Fahrer ohne Abblendlicht von der Polizei angehalten wird, kann eine Ordnungswidrigkeitenstrafe von 425 UAH verhaengt werden.

Daneben kann aber die Polizei weitere Kontrollen am Fahrzeug durchfuehren, was ohne diesen Anhaltegrund nicht moeglich gewesen waere!

 

- NEUE REGELUNG ZU PARKVERGEHEN!

Nunmehr rechtskraeftig seit 27.09.2018

Gesetzestext:http://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2262-19:

1.Die Dokumentation von Parkvergehen (Halten,Parken) an unzulaessigen Plaetzen kann nunmehr auch durch die Behoerden mittels Video oder Foto geschehen!Hierbei muessen MINDESTENS 2 Aufnahmen von unterschiedlichen Positionen dokumentiert sein und die Lokation und der Zeitpunkt (z.B.mit Bauwerk im Hintergrund) fixiert sein. Das Strafprotokoll MUSS dann einen Internetlink enthalten, unter welchem sich der Beschuldigte die genannten Beweisfotos und Videos betrachten kann. Ebenso hat der Beschuldigte das Recht, die Beweismittel per eMail anzufordern!

2.Die Verantwortung f.d.Ordnungswidrigkeit liegt NUNMEHR BEIM HALTER,der im Fahrzeugregister dokumentiert ist!!Dies kann nun dementsprechend auch eine juristische Person sein!

NEU:BEI IM AUSLAND REGISTRIERTEN FAHRZEUGEN WIRD NUNMEHR DIE PERSON ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN,DIE DEN WAGEN EINGEFUEHRT HAT!

3.Nunmehr koennen nicht nur Polizisten, sondern auch Parkdienste der Kommunen diese Strafen verhaengen! Die Anwesenheit des Fahrers ist NICHT MEHR notwendig!Diese Parkdienste sind berechtigt, Strafprotokolle direkt an der Windschutzscheibe zu hinterlassen und bei Parkverboten auch berechtigt, ein Abschleppen des Fahrzeugs einzuleiten. Die Stadt Kziv hat diese Verordnung uebrigens schon erlassen: http: //kmr.gov.ua/uk/content/u-kyyevi-148-inspektoriv-slidkuvatymut-za-dotrymannyam-pravyl-parkuvannya

4.Strafbemessung:

-das 20-fache des Parktarifs f.eine Stunde an dem Parkort bzw.das 30-fache bei unrechtmaessiger Nutzung eines Behindertenparkplatzes.

Grundsaetzlich gilt dies nur bei der Ueberschreitung einer Haltezeitvon 10 Minuten!

Und – DER PARKINSPEKTOR DARF KEINERLEI BARZAHLUNGEN ANNEHMEN!DIES KANN ALS BESTECHUNGSVERSUCH GEWERTET WERDEN!!

Rabatt:Bei Zahlung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen wird die Strafe um 50% reduziert. Bei NICHTZAHLUNG innerhalb von 30 Kalendertagen wird die Strafe in das Exekutionsverfahren der juristischen Behoerden uebergeleitet!

5.Das Abschleppen des Fahrzeugs darf angeordnet werden, wenn:

A)Das Fahzeug eine Spur bei einer 2-spurigen Strasse blockiert

B)in einer Parkverbotszone geparkt ist (Bahnuebergang,Strassenbahntrasse,auf und unter Bruecken,Tunnels,innerhalb 10m an Zebrastreifen etc.)

C)wenn der Parkort das Bewegen von anderen Fahrzeugen verhindert oder Passanten bzw.Rollstuhlfahrern die Fortbewegung behindert.

D)Busspuren

E)Radfahrwegen MIT ENSTPRECHENDER MARKIERUNG!

F)Schneeraeumfahrzeuge behindert

G)nicht entsprechend der Bodenmarkierungen in Parkzonen abgestellt ist.

Bei Abschleppung durch die Parkdienste muessen diese aber sofort die Polizei von der Evakuierung benachrichtigen! Sollte der Halter seine eMail bzw.Mobilnummer bei der Registration hinterlassen haben,muss hier ebenso eine Benachrichtigung erfolgen und der Abholort bezeichnet sein.

Hinweis: Die Abholung von den Strafdepositorien ist ziemlich zeitaufwendig und buerokratisch. Es liegt daher schon im eigenen Interesse, ein Abschleppen zu vermeiden!

KOSTEN: 720 UAH Abschleppen und 144 UAH pro Verwahrtag!

GESCHWINDIGKEITSVERSTOESSE IM STRASSENVERKEHR SOLLEN NUNMEHR EFFEKTIV GEAHNDET WERDEN!

 

- 2018 wurde die Geschwindigkeitsgrenze innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 kmh reduziert,wenn keine hoehere Geschwindigkeit durch Zeichen erlaubt ist.

Die Strafe f.ein Vergehen betraegt aktuell 255 UAH (bei Ueberschreiten einer „Toleranz“ von 20kmh!

 

- Nunmehr soll die Polizei auch berechtigt sein,seit 28.9.2018 mit dem „TruCAM“-laser-Speedometer entsprechende Kontrollen durchzufuehren!

Aber:

2015 wurde zur Verkehrsicherheit ein Passus in die Legislation eingefuegt, wonach die Videofixation zulaessig ist (http://zakon.rada.gov.ua/laws/show/596-19)

…nur, es wurde keine Umsetzung formgerecht bestimmt!

A)im den Budgets 2016-2018 wurde keine Anschaffung einer solchen technischen Ausruestung genehmigt.

B)Der Kabinettsbeschluss 833 10.11.2017 und der Beschluss des Innenministeriums v. 15.2.2018 bestimmen nur die technischen Parameter und Prozeduren, aber keine Rechtsgrundlage f.d.Anschaffung (ergo, vorbehaltlich einer neuen Rechtsprechung-Messinstrument nicht legal!)

C)Man sollte auch beruecksichtigen, dass das Gesetz 2015 aeusserst schlampig und womoeglich eher zu PR-Gruenden verabschiedet und bislang nicht umgesetzt wurde….

D)was wiederum zur Kollision zur Rechtsbasis der ukrainischen Rechtssprechung, speziell des Verfassungsgerichtsurteils 23рп  v.22.12.2010 fuehrt!

Hier wird spezifiziert,dass:

-die Ukraine ein Rechtsstaat ist und alle Gesetze in strikter Beachtung der Verfassung erlassen werden muessen,

-neue Gesetze nicht die Rechte und Rechtsinhalte bestehender Buergerrechte einschraenken duerfen (der Wesensgehalt ist zu wahren!)

-Buergerrechte muessen uneingeschraenkt gleich sein und koennen nicht auf dem Besitzstand eines Buergers basieren.

-Strafverantwortung muss strikt individuell und am Einzelfall bemessen werden.

Somit kann niemand verpflichtet werden, seine Unschuld zu beweisen. Annahmen und Einschaetzungen koennen nicht als Beweise benutzt werden.

Das Innenministerium dachte jedoch, es sei „smarter“ als das Verfassungsgericht und hat als Rechtsbases einfach den Art. 14-1 durch 14-2 ersetzt, wonach f.Ordnungswidrigkeiten der Registrationseigentuemer von Fahrzeugen verantwortlich ist. Nur macht der Austausch der Bezeichnung „Fahrzeugeigentuemer“ durch „Registrationsinhaber“ den Art.14-2 nicht verfassungsgemaesser.

Dadurch erscheinen Klagen vor dem Verfassungsgericht gegen solche Strafen aus heutiger Sicht als sehr wahrscheinlich und aussichtsreich.