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Das Gesetz Nr.2473-VIII wurde am 7.7.2018 in Kraft gesetzt - allerdings gilt eine Uebergangsfrist bis 7.2.2019!

Die Nationalbank der Ukraine MUSS bis zum 7.1.2019 ihre Regulierung diesem Gesetz anpassen und die neuen Regeln veroeffentlichen!

Einige heutige Beschraenkungen werden automatisch durch das Gesetz abgeschafft, wie die Registration von Krediten durch auslaendische Kreditgeber, Lizenzen fuer Auslandsinvestitionen ausserhalb der Ukraine durch die NBU, Genehmigungen von Auslandskonten durch die NBU oder Beschraenkungen von Devisentransaktionen von weniger als 150000 UAH.

Ausserdem gibt es eine Innovation:

-elektronisches Geld erhaelt den Status einer Devise und wird somit erstmalig rechtsgueltig reguliert.

Aber - leider kann die NBU weiterhin Kompetenzen von “Schutzmassnahmen” ausueben, wie:

1)Zwangsumtausch von Deviseneingaengen nach eigener Regulierung durch die NBU

2)Zahlungstermine f.Devisenoperationen im Zusammenhang mit Import und Export von Guetern

3)Erstellung eines Regelwerkes f.Kapitaltransaktionen (Meldewesen)

4)Genehmigungen oder Limitierung von Devisentransaktionen

5)Hinterlegung von UAH-Depositen f.Devisentransaktionen

6)Ausnahmeregelungen gem.Art.7 Abs.1 des Gesetzes ueber die NBU

ABER-die NBU kann solche Massnahmen nicht mehr nach Belieben wie bisher verlaengern! Es gilt dann eine Frist von maximal 18 Monaten innerhalb von 2 Jahren ab der ersten Einfuehrung solcher Beschraenkungen! Ausserdem kann der Vorstand der NBU keine “Krise” mehr selbst statieren,sondern braucht die Genehmigung des Aufsichtsrates des NBU.

Eine weitere Innovation ist die Naturalisierung von Auslaendern und Gleichstellung z.B.bei der Kontofuehrung mit Ukrainern, wenn sich der Auslaender als privater Unternehmer registrieren laesst!

Es bleibt aber abzuwarten, ob die teilweise chaotische Regulation der NBU bei Edelmetallen (Nr.148/2008) auch ersatzlos abgeschafft wird. Wenn die Zusammenarbeit mit der EU und dem IMF allerdings fortgesetzt werden soll, sind weitgehende Abschaffungen von Beschraenkungen des Kapitalverkehrs allerdings MUSS-Bestimmungen z.B.im EU-Assoziierungsabkommen.

Gesetzestext:http://zakon5.rada.gov.ua/laws/show/2473-19