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12.07.2018 Die Einfuhr von privaten KFZ in die Ukraine – Situation heute und Perspektive

 

Nach dem Beschluss des Ministerrates Nr.479 vom 20.6.2018 wurde ein „Pilotprojekt“ vom 21.6.-31.12.2018 zur „Vermeidung des Zollabgabenbetrugs“ geschaffen.Im Einzelnen bekommt die Polizei (und nicht mehr nur die Zollbehoerde!!!) das Recht:

-selbst an den Grenzkontrollstellen die ordnungsgemaesse Abgabenerhebung zu kontrollieren,

-Zugriff auf die zentrale Datenbank der Zollbehoerde „Inspektor2006“ zu erhalten.

 

Hintergrund:

1)Wenn ein Kfz mit auslaendischem Kennzeichen durch einen ukrainischen Steuerresidenten (nicht:temporaere Residenz!) eingefuehrt wird – muss dieses Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen in der Ukraine angemeldet und verzollt werden.

In diesem Fall muessen die Fahrzeugpapiere und das Kennzeichen bei den nationalen „Servicecentern“ des Innenministeriums abgegeben werden und der Inhaber erhaelt die Papiere erst nach Nachweis der Abgabenzahlung zurueck.

https://igov.org.ua/subcategory/1/4/situation/26#anchor68

Die Strafe fuer die Nichtregistration betraegt beim 1.Versuch 170-255 UAH, beim 2. 255-510 UAH. Zusaetzlich kann ein Arrest des Fahrzeugs und eine Sozialdienstpflicht von 30-40 Stunden verhaengt werden! Strafbar ist der Fahrer!

 

2)wenn ein Fahrzeug mit der Kategorie „transit“ oder „zeitweilige Einfuhr mit Wiederausfuhr“ angegeben wurde, muss das Fahrzeug TERMINGERECHT WIEDER AUSGEFUEHRT WERDEN!

 

Wenn diese Frist f.d.zeitweise Einfuhr ueberschritten wird, betraegt die Strafe:

-bis zu 3 Tagen 850 UAH

-3-10 Tagen 5100 UAH

-mehr als 10 Tage 17000 UAH

 

Wenn das Kfz fuer kommerzielle Zwecke (z,B Taxi) verwendet wird, wird eine Strafe in Hoehe von 300%(!!) der individuellen Zollabgabe festgesetzt!

Beim Verstoss gegen die Transitfristen betraegt die StrafeL

-mehr als 24 Stunden – 170 UAH

-24 Stunden bis 10 Tage 3400 UAH

-mehrals 10 Tage 8500 UAH

 

DER UNTERSCHIED NUNMEHR – auf dem gesamten Territorium der Ukraine kann die Polizei nunmehr die Einhaltung dieser Fristen kontrollieren und lt.ersten Erkenntnissen wurde die Zolldatenbank auch automatisch mit dem Fahndungssystem “Rubesh” der Polizei verknuepft, welches automatisch die Kennzeichen via Videosystem der Streifenwagen scannen kann.

Text der Resolution:

https://www.kmu.gov.ua/ua/npas/pro-realizaciyu-eksperimentalnogo-proektu-shodo-stvorennya-umov-dlya-unemozhlivlennya-uhilennya-vid-splati-mitnih-platezhiv