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Veröffentlicht: 23. Mai 2018
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22.05.2018 EGMR - das gesetzliche Moratorium zum Verkauf von Agrarland verletzt das Recht auf Schutz von Eigentum
Heute hat das EGMR in dem Verfahren Zelenchuk und Tsutsyura gegen die Ukraine hinsichtlich der Sperre f.den Verkauf von privatem Agrarlandstuecken entschieden:
https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-183128%22]}
Das Gericht erklaerte, dass nach dem Zusammenbruch der UdSSR der Rechtsnachfolger Ukraine hauptsaechlich Agrarlandstuecke an fruehere Arbeiter von Kollektivfarmen (Kolchosen und Sovchosen) uebereignet hat und danach eine zeitweise Sperre der Veraeusserung dieser Flaechen beschlossen hat (welche seit 2001 immer wieder prolongiert wurde) - dies wird auch als “Landmoratorium” bezeichnet.
Der EGMR kam zu der Ansicht, dass das aktuelle komplette Moratorium das Grundrecht des Schutzes von Privateigentum verletzt und ein mehr ausgewogenes Gesetz betreffend der Agrarflaechen beschlossen werden muss.
Im Einzelnen ist das Gericht der Ansicht, dass der Gesetzgeber der Ukraine eine ausgewogene Balance von Interessen der Allgemeinheit (kein Ausverkauf des Landes) und den Privatrechten der einzelnen Besitzern schaffen muss (Recht auf Ausuebung von Rechten aus rechtmaessigem Eigentum).Das Gericht stellt auch fest, dass kein anderer Staat des Europaeischen Rates einen solchen Veraeusserungsbann kennt und die Massnahmen der Ukraine zur Beendigung dieses Bannes unzureichend sind.
Somit wurde der Grundsatz des Art.1 Nr. 1 der Europ.Menschenrechtskonvention verletzt.
Allerdings wurde den Klaegern keine Entschaedigung zugesprochen und auch keine Frist zur Gesetzesaenderung festgehalten. Allerdings erlaeuterten die Richter, dass weitere Verzoegerungen in einem weiteren Klageverfahren jetzt schadensersatzpflichtig werden koennen.
