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Veröffentlicht: 03. Januar 2018
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02.01.2018 Wichtige Gesetzesaenderungen in der Ukraine im Kalenderjahr 2018
1.Der Mindestlohn wurde per 01.01.2018 auf 3.723 UAH heraufgesetzt.
2.Muelltrennung – per 01.01.2018 wurde das Gesetz zur Verpflichtung zur Muelltrennung rechtsgueltig-ABER:es gibt noch keine detaillierte Ausfuehrungsbestimmung des Ministerkabinetts. Dadurch koennen auch noch keine Strafen verhaengt werden.
3.Die Strassenverkehrsordnung wurde hinsichtlich der Ahndung von Parkvergehen ergaenzt:
-wenn Fahrzeuge rechtswidrig gestoppt oder geparkt werden, erfolgt nunmehr der Nachweis der Ordnungswidrigkeit durch ein Videoprotokoll OHNE zwingende Anwesenheit des Fahrers oder Halters! Grundsaetzlich ist der Halter f.d.Ordnungswidrigkeit haftbar – AUSNAHME:der Fahrer ist als berechtigte Person im Halterregister registriert!
-das geparkte Fahrzeug kann ab Inkrafttreten des Gesetzes SOFORT abgeschleppt werden,wenn:
I)mehr als 2 Fahrbahnen durch das Fahrzeug blockiert werden
II)es an Orten geparkt wird, wo das Parken grundsaetzlich untersagt ist:
a)Bahnuebergaengen
b)Strassenbahntrassen
c)Verkehrskreuzungen,Overflows,Bruecken,Tunnel
d)an oder 10m neben Zebrastreifen
e)an oder 10m an Kreuzungen
f)wenn zwischen Fahrbahn und Mittelmarkierung weniger als 3 Meter verbleiben
g)naeher als 30 m an Haltestellen des OePNV
h)naeher als 10m an Baustellenmarkierungen
i)an Stellen,an denen ein Ueberholen des geparkten Fahrzeuges nicht moeglich ist.
j)10m an den Ein-und Ausfahrten von Wohngebieten
3)generell,wenn das Fahrzeug andere Fahrzeuge,Fussgaenger, Hilfen von behinderten Personen oder Rollstuehle in ihrer Bewegung blockiert
4)generell auf Fahrstreifen des OePNV
5)auf Fahrradwegen
6)wenn es die Schneeraeumung
7)wenn das Fahrzeug 2 Parkplatzmarkierungen blockiert.
Auch fuer solche Vergehen ist eine Dokumentation durch Videobeweis/Fotos ausreichend (durch die Polizei!)
Die abgeschleppten Fahrzeuge duerfen grundsaetzlich nur nach Begleichung der Strafe ausgeloest werden.
Auslaendische Fahrzeuge erhalten die entsprechenden Strafprotokolle an der Grenze durch die Grenzpolizei und eine Grenzueberschreitung ist erst nach Begleichung der Strafe moeglich.
Ausserdem wurde die Moeglichkeit einer oertlichen Parkbehoerde geschaffen. Mitarbeiter dieser Ordnungspolizei koennen ebenfalls Protokolle erstellen.
ABER:Das Gesetz wird erst 6 Monate nach seiner Veroeffentlichung wirksam!
Gesetzestext im Original:
http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=60428
4.Ausserdem moechten wird daran erinnern,dass bereits im Oktober 2017 die Strafen fuer die widerrechtliche Benutzung von Behindertenparkplaetzen verschaerft wurden.
-wenn ein Behindertenparkplatz widerrechtlich benutzt wird-Strafe 1.020-1.700 UAH
-wenn die Nachweise f.d.Behinderung nicht vorgezeigt werden koennen (ausser bei Offensichtlichkeit der Behinderung) – Strafe 1.020-1.700..im Wiederholungsfalle 2.040-2.550 UAH
-PKW,welche Behindertenparkplaetze blockieren,koennen auch gem.Art.265-2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes nunmehr auch sofort abgeschleppt werden!
Gesetzestext im Original:
http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2109-19
5.Das Geschwindigkeitslimit innerorts wurde auf 50 kmh herabgesetzt (siehe allerdings die erwaehnten Probleme hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen technischen Einfuehrung der Dokumentation von Vergehen!)
6.Ausserdem wurde per 01.01.2018 der Nachweis von biometrischen Daten von Staatsangehoerigen von Staaten,die ein Migrationsrisiko f.d.Ukraine darstellen, eingefuehrt – Liste der 70 Laender:
http://zakon0.rada.gov.ua/laws/show/en/n0007525-17
Ausserdem wurde aus sicherheitspolitischen Gruenden Russland in diese Liste aufgenommen:
http://zakon3.rada.gov.ua/laws/show/1074-95-%D0%BF/page2
Wenn Staatsbuerger dieser Laender bei der Einreise ein biometrisches Dokument vorlegen,kann auf die Aufnahme biometrischer Daten verzichtet werden. Allerdings hat der Grenzschutz der Ukraine nunmehr das grundsaetzliche Recht, eine Aufnahme der Fingerabdruecke, Irisscans etc.zu verlangen.
