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Gem.einer Neuregelung der ukrainischen Steuergesetzgebung, soll ab dem 01.01.2018 eine Begrenzung auf MAX.3 Postsendungen aus dem Ausland mit JEWEILS bis zu 150 EUR Wert INNERHALB EINES KALENDERMONATS PRO NAT.PERSON eingefuehrt werden.

Dies hat bereits zu angeregten Diskussionen gefuehrt.

Wir sind der Meinung,dass diese kurzfristige Gesetzesaenderung die Grundsatzbestimmung in Par. 4.1.9 des Steuergesetzbuches verletzt. Hier ist klar geregelt,dass eine Aenderung von Steuern MINDESTENS 6 MONATE VOR DER NEUEN BUDGETPERIODE ( 30.06.-01.01.des Folgejahres) zu beschliessen ist.

Deswegen ist es im Falle einer Steuerfestsetzung ratsam, Widerspruch mit dem Hinweis auf diesen Grundsatz einzulegen!

Update 3.1.2018: Das Inkrafttreten der Neuregelung wurde nunmehr auf den 01.01.2019 verschoben.