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Veröffentlicht: 05. Juli 2017
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Betreffend der Einfuehrung der visafreien Grenzueberschreitung d.ukrainische Staatsbuerger moechten wir anmerken, dass die EU zeitnah auch die Einfuehrung einer IT-Loesung f.d.Aufzeichnung der Grenzuebertritte von Drittstaats-Buergern beschliessen wird.
Grundsaetzlich bestand und besteht bislang eine Problematik in der einheitlichen Ueberwachung des 90-180-Tage-Aufenthaltsprinzips in der EU, da oft mehrere Staaten an der Ueberwachung beteiligt waren und sind (Beispiel: Drittstaatsbuerger reist mit ungarischem Visa ueber Polen ein und verlaesst die EU ueber die Slowakei). Bislang war oft der manuelle Stempel im Pass der einzige nachvollziehbare Nachweis ueber den Aufenthalt.
Dies will die EU nunmehr mit dem gemeinsamen "Einreise-Ausreise"-System ueberwachen, welches Verletzungen der 90-180-Tagegrenze EU-weit erfasst (die sog."Overstays").
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/06/30-entry-exit-system/
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Verletzung des 90/180-Tage-Prinzips zu Einreisesperren von 3-5 Jahren fuehren kann!
