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Veröffentlicht: 30. Juni 2017
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Aenderungen fuer die Beschaeftigung von Auslaendern in der Ukraine
Die Aenderungen treten am 27.09.2017 in Kraft und wurden mit dem Gesetz Nr. 2058-VIII v. 23.5.2017 beschlossen.
Gesetzestext:
Http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2058-19
Highlights:
1)Die auslaendischen Arbeitnehmer werden in Beschaeftigungsgruppen klassifiziert!
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Auslaendische Arbeiter
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Entsandte Arbeitnehmer von Auslandsgesellschaften
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Auslaender,welche offiziell als Fluechtlinge anerkannt sind
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Hochqualifizierte (Gehaltsfaktor)
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Gruender/Teilhaber/Kontrollpaketinhaber von ukrainischen Unternehmen
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„die besten 100“ auslaendischen Studienabsolventen ukrainischer Universitaeten (vom Kultusministerium bestimmt)
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Kuenstler
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IT-Spezialisten
2)es bestehen Mindestgehaltsverpflichtungen:
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5 Mindestgehaelter fuer Beschaeftigte im oeffentlichen Sektor, Unterrichts-und Wissenschaftssektor, gemeinnuetziger Sektor
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10 Mindestgehaelter:Alle anderen Wirtschaftssektoren
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AUSNAHME:Unternehmensgruender,Universitaetsabsolventen, Kuenstler, IT-Spezialisten
3)Die maximale Dauer der Beschaeftigungsbewilligung wurde verlaengert. Bei einigen Kategorien ist nunmehr eine 3-jaehrige Beschaeftigungsbewilligung moeglich!
4)Die Anzahl der Antragsunterlagen fuer Beschaeftigungsbewilligungen wurde reduziert. Der ukrainische Strafregisterauszug und die medizinische Bescheinigung ist nicht mehr vorzulegen!
5)Neue Verwaltungsgebuehren werden festgesetzt – nunmehr ist die Gebuehr auch bei der Verlaengerung zu berechnen. Ausserdem wird eine Staffelung nach der Beschaeftigungskategorie eingefuehrt.
6)Die Limits fuer Bearbeitungszeiten wurden reduziert.
7)Eine Verwaltungsgebuehr fuer Erteilung oder Verlaengerung der vorlaeufigen Beschaeftigungsbewilligung wurde mit 340 UAH festgesetzt.
