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Veröffentlicht: 26. Mai 2017
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Rechtliche Basis ist die praesidiale Anordnung Nr. 133/2017 und der Beschluss des Sicherheitsrates der Ukraine „Anwendung von direkten wirtschaftlichen Sanktionen und anderen Restruktionen“. Diese verpflichten den Ministerrat der Ukraine, den Sicherheitsdienst (SBU) und die Nationalbank (NBU) zu verschiedenen Massnahmen.
Volltext der Anordnung:
Http://www.president.gov.ua/documents/1332017-21850
Dieser Beschluss des Sicherheitsrates,welcher durch die Unterzeichnung des Praesidenten bereits rechtskraeftig wurde, BETRIFFT NUR BENANNTE JURISTISCHE PERSONEN UND NAMENTLICH GENANNTE EINZELPERSONEN,WELCHE IN DEM BESCHLUSS EINZELN AUFGEFUEHRT WURDEN!
Was bedeutet das?
-Buerger und Unternehmen in der Ukraine KOENNEN Z.B.WEITERHIN RUSSISCHE SOZIALE NETZWERKE ODER SOFTWARE BENUTZEN UND ES BESTEHT KEINERLEI HANDHABUNG,DIES ALS VERWALTUNGSORDNUNGSWIDRIGKEIT ODER GAR STRAFTAT ZU AHNDEN!
-die Benutzung von technischen Tools zur Umgehung dieser Verbote (wie z.B.aktuell bei mail.ru propagiert) oder die Bereitstellung von Informationen zur Umgehung dieser Verbote ist nach derzeitigem Rechtsstand NICHT GESETZWIDRIG UND KEINERLEI ORDNUNGSWIDRIGKEIT!
-der Beschluss des Sicherheitsrates kann AUCH NICHT AUF VORWIEGEND PRIVATE INTERNETPROVIDER (Kleinnetzwerke etc.) ANGEWENDET WERDEN!
Warum?
Nach Art.10 des Gesetzes ueber den Sicherheitsrat der Ukraine sind Beschluesse des Sicherheitsrates nur bindend fuer die Exekutive der Ukraine..
....und der Ministerrat der Ukraine, der Sicherheitsdienst und die Nationalbank sind keine exekutiven Regulatoren fuer Internetprovider!
