13.04.2017 Verkauf von Flugtickets nur noch gegen erweiterte Erfassung/Speicherung von Personendaten
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Veröffentlicht: 13. April 2017
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Per 12.04.2017 wurde das Flugsicherheitsgesetz der Ukraine EU-Normen zur „Terrorismusbekaempfung“ angepasst.
Punkt 58 des Gesetzes verpflichtet alle Airlines, Tickets nur mehr nach Erfassung der vollstaendigen Personendaten, UND NUMMER UND ART DES AUSWEISES,auszustellen! Diese Daten werden 5 Jahre gespeichert und duerfen im Falle von Terror- und „schweren Straftaten“ durch Behoerden ausgewertet werden.
