1.Aenderung der Einreichung von Beschwerden von Steuerzahlern gem.Anordnung Nr. 849 des Finanzministeriums der Ukraine, gueltig ab 25.11.2016:

Die Neuregelung soll die Zahl der Gerichtsprozesse in Steuerfragen reduzieren und den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen erhoehen.

Unter anderem hat der Steuerpflichtige nunmehr das Recht, auf Antrag den Steuerprozess oeffentlich zu verhandeln und auch oeffentliche Medien zur Verhandlung zuzulassen.

Des weiteren duerfen nun Mitarbeiter des Finanzministeriums, des staatlichen Regulierungsbehoerde, der Ombudsman f.Wirtschaftsfragen an der Verhandlung teilnehmen UND die Stellungnahmen dieser Vertreter bzw.deren Nichtberuecksichtigung muessen in der Entscheidung protokolliert und begruendet werden.

Der Steuerzahler hat ausserdem das Recht, waehrend der Vehrhandlungen auf Antrag Fotos,Video-und Audioaufzeichnungen zu machen UND Einsicht in die Unterlagen der Steuerpruefung, des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid zu nehmen und diese zu kopieren bzw.in elektronisher Form Kopien anzufertigen!

Gesetzestext:

http://zakon3.rada.gov.ua/laws/show/z1405-16

 

 

2.Nunmehr wurde die Liste der Unternehmen, in denen im Jahre 2017 umfassende Unternehmensueberpruefungen durchgefuehrt werden duerfen, veroeffentlicht:

lhttp://www.me.gov.ua/Documents/Detail?lang=uk-UA&id=c10dd7e3-1cb0-4e10-b6b4-a168042cd321&title=NakazMinekonomrozvitkuVid15-11-2016-1909-proZatverdzhenniaPlanuKompleksnikhPlanovikhZakhodivDerzhavnogoNagliadu-kontroliu-OrganivDerzhavnogoNagliadu-kontroliu-Na2017-Rik-

Solche Ueberpruefungen duerfen nur ein Mal pro Jahr durchgefuehrt werden und die entsprechenden Behoerden muessen den veroeffentlichten und zugewiesenen Ueberpruefungszeitpunkt einhalten. Dies gilt allerdings nicht f.d.Steuerpruefung.

 

3.Das «Investitionsfoerderungsgesetz” wurde am 30.12.2016 durch den Praesidenten unterzeichnet, bedarf aber fuer dessen Rechtskraft noch der Veroeffentlichung.

Die wichtigesten Aenderungen:

-die lokalen Steuerbehoerden haben nur noch eine Dienstleistungsfunktion (wie Anmeldung bzw.Aktenverwaltung von Steuerpflichtigen),

-die Funktion der Steuerpruefung und Fahndung wird auf die regionalen und Oblastverwaltungen der Steuerverwaltung verlagert.

-fuer Steuerpflichtige wird ein elektronisches Steuerkonto angelegt (in welchem die Steuerzahler Post von der Steuerbehoerde rechtsverbindlich senden und erhalten koennen, Einsicht in die Steuerrueckzahlungen, Ueberpruefungen, Beschwerden, Widersprueche und gespeicherte Informationen abfragen koennen)

-Einfuehrung der persoenlichen Verantwortung von Mitarbeitern der Steueraufsichtsbehoerde fuer illegale Entscheidungen

-Aufloesung der Steuerpolizei und Neugruendung einer Steuerfahndung

-Steuermoratorium (null Koerperschaftssteuer) bis 31.12.2021 fuer Unternehmen, die ab 01.01.2017 gegruendet werden, deren Jahreseinkuenfte geringer als 3 Mio.UAH betragen und deren Angestelltenverguetungen mindestens 2 Minimalgehaeltern entsprechen (2x3200 UAH)

 

Gesetzestext:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=60443