Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat verschiedene Beschränkungen hinsichtlich Fremdwährungstransaktionen beschlossen/prolongiert.

Im Einzelnen wird die Zwangskonvertierung

-von 65% von Exporterlösen,

-die Abwickungsfrist von 120 Tagen f.Import/Exporttransaktionen (Handelsware),

-eine Depositen-/Hinterlegungsverpflichtung von einem Tag f. Banken, Grivna(UAH)-Beträge,welche zum Kauf von Fremdwährungen am Interbankenmarkt vorgesehen sind,

-ein Verbot von vorzeitigen Rückzahlungen von Fremdwährungskrediten an Nicht-Residenten,

-Bargeldumtausch von UAH in Fremdwährungen bleibt auf 12.000 UAH pro Tag/Kunden/Bank begrenzt,

- Überweisungen von Kundenkonten in Fremdwährungen bleiben auf 250.000 UAH pro Tag/Kunde/Bank begrenzt.

 

Wichtig: Dieses Mal wurden die Begrenzungen ohne zeitliches Limit festgeschrieben!

Dies ist gesetzlich nur bei den Import/Export-Umtauschregelungen untersagt – hier gilt ein Zeitrahmen bis zum 15.06.2017. Danach kann die NBU diese Begrenzungen allerdings wieder prolongieren. Es bleibt festzuhalten, dass das IWF-Programm den schrittweisen Abbau dieser Limits von der NBU fordert.

 

Beschlusslink:

https://bank.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=40677583&cat_id=55838