- Details
-
Veröffentlicht: 16. Dezember 2016
-
Zugriffe: 464
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat verschiedene Beschränkungen hinsichtlich Fremdwährungstransaktionen beschlossen/prolongiert.
Im Einzelnen wird die Zwangskonvertierung
-von 65% von Exporterlösen,
-die Abwickungsfrist von 120 Tagen f.Import/Exporttransaktionen (Handelsware),
-eine Depositen-/Hinterlegungsverpflichtung von einem Tag f. Banken, Grivna(UAH)-Beträge,welche zum Kauf von Fremdwährungen am Interbankenmarkt vorgesehen sind,
-ein Verbot von vorzeitigen Rückzahlungen von Fremdwährungskrediten an Nicht-Residenten,
-Bargeldumtausch von UAH in Fremdwährungen bleibt auf 12.000 UAH pro Tag/Kunden/Bank begrenzt,
- Überweisungen von Kundenkonten in Fremdwährungen bleiben auf 250.000 UAH pro Tag/Kunde/Bank begrenzt.
Wichtig: Dieses Mal wurden die Begrenzungen ohne zeitliches Limit festgeschrieben!
Dies ist gesetzlich nur bei den Import/Export-Umtauschregelungen untersagt – hier gilt ein Zeitrahmen bis zum 15.06.2017. Danach kann die NBU diese Begrenzungen allerdings wieder prolongieren. Es bleibt festzuhalten, dass das IWF-Programm den schrittweisen Abbau dieser Limits von der NBU fordert.
Beschlusslink:
https://bank.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=40677583&cat_id=55838
