Am 6.12.2016 hat die Verkhovna Rada im Budgetgesetz f.2017 einige weitergehende Gesetzesaenderungen beschlossen:

 

1.sozialversicherungspflichtige Einzelunternehmer muessen nunmehr einen monatlichen Mindestbeitrag f.d.Sozialversicherung leisten, unabhaengig davon, ob Einkommen im Bemessungszeitraum erzielt wurde (aktuell 704 UAH p.M.)

2.Gehaelter muessen nunmehr MINDESTENS dem Lebenshaltungsminimum entsprechen.

3.Alle Pensionszahlungen werden auf 10.740 UAH p.M.begrenzt!

4.Zahlungen f.administrative Dienstleistungen, Gerichtsgebuehren und Registrationsgebuehren f.oeffentliche Register werden nunmehr vom Lebenshaltungsminimum und nicht mehr vom Mindestgehalt berechnet.

5.Alle oeffentlichen Schul-und Universitaetsstipendien wurde gestrichen! Kuenftig sind nur Sozialstipendien (abhaengig vom Familieneinkommen) und Begabtenstipendien in Abhaengigkeit vom besonderen Studienerfolg vorgesehen. Diese Aenderung wurde schon in vergangenen Budgets von Gerichten als verfassungswidrig erklaert und wir werden in einem separaten Artikel die Gruende erlaeutern.

 

Gesetzestext:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=60033