Vergangenen Freitag wurde durch den Praesidenten ein Gesetzesvorschlag zur Abaenderung des Bankgesetzes und des Garantiefondsgesetzes in die Verkhovna Rada eingebracht.

UPDATE 16.11.2016 - Das Gesetz wurde innerhalb eines Tages von der Verkhovna Rada beschlossen und tritt mit der Unterzeichnung durch den Praesidenten in Kraft!

Konkret geht es um den kritischen Fall der inzwischen insolventen Bank „Michailovski“,welche Anlegern „Spareinlagen“ einer Drittinstitution mit deutlich hoeheren Zinsversprechen als den durch den Garantiefonds geschuetzten eigenen Banksparplaenen verkauft hat.

Eine Bank muss nach der moeglichen Neufassung des Gesetzes einen Anleger SCHRIFTLICH darueber aufklaeren, dass eine solche Anlage dann nicht durch den staatlichen Garantiefonds geschuetzt ist, auch wenn die Bank nur als Vermittler, Agent oder Verkaeufer der Drittgesellschaft auftritt!

Aber – als politische Massnahme wurde auch der Passus eingefuegt, wonach durch vermittelte Spareinlagen bei Drittfinanzinstituten, welche bis zum Inkrafttreten der Gesetzesaenderung vereinbart wurden, DURCH DEN GARANTIEFONDS GESCHUETZT SIND! Somit koennten Kundenansprueche gegen die Bank „Michailovski“ rueckwirkend durch den Staatlichen Garantiefonds beglichen werden.

Seite des Garantiefonds:

http://www.fg.gov.ua/

Gesetzestext:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=60490