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Veröffentlicht: 11. November 2016
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Durch Annahme des Gesetzesprojekts Nr. 2418a werden staatliche Ueberpruefungen von Unternehmen wieder erlaubt (bislang galt ein Moratorium).
1)Als erstes werden staatliche Ueberpruefungen die Geschaeftsfelder nukleare Sicherheit, Zivilluftfahrt, Architektur und Bauaufsicht ABER AUCH Arbeit und Beschaeftigung (Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Buchfuehrung von Abgaben und Sozialversicherungsbeitraegen) betreffen.
2)Die „Unschuldsvermutung“ wurde konkretisiert. Wenn ein Gesetz Regelungen enthaelt, welche im Zweifelsfall zum Vorteil des Unternehmens gedeutet werden koennen, MUESSEN die staatlichen Kontrollstellen dies auch zum Vorteil des Unternehmens auslegen.
3)Pruefungsplanung:bis zum 15.10.jeden Jahres muss die staatliche Aufsichtsbehoerde die im naechsten Kalenderjahr zu ueberpruefenden Unternehmen und Personenunternehmer benennen.Diese Information muss bis zum 15.11.eines jeden Jahres auf der Homepage der Aufsichtsbehoerde veroeffentlicht und bis zum 01.12.jeweils der genaue Pruefungsplan eines jeden Unternehmens und Personenunternehmens benannt werden!
4)Die Anzahl der Ueberpruefungen wurde um die Haelfte verringert
Wichtig: Das genannte Onlinesystem muss erst innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft des Gesetzes zur Verfuegung stehen und ist Voraussetzung f.d.Umsetzung des Gesetzes!
Ungeplante Checks duerfen nur bei schweren Verfehlungen und Beschwerden (i.d.R.Straftaten) ausgefuehrt werden!
Voller Gesetzestext:
