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Veröffentlicht: 11. November 2016
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Die Verkhovna Rada mit der Annahme des Gesetzesprojekts Nr. 4496 einige Erleichterungen bei der Abwicklung des Exports von Dienstleistungen (aber nicht Guetern!). Allerdings bedarf das Gesetz f.d.Rechtsverbindlichkeit noch der Unterschrift des Praesidenten.
Die Haupterleichterung ist die Streichung des bisherigen obligatorischen Nachweises eines auslaendischen Kaufvertraegs in Schriftform und erlaubt nunmehr auch den Nachweis eines Kontraktes durch Annahme eines oeffentlichen Angebots (Internet-offer), eMails oder einer Rechnung.
Ausserdem muessen ukrainische Banken f.d.Ausfuehrung der Zahlungen Schriftstuecke in englischer ODER ukrainischer Sprache akzeptieren. Bislang mussten englische Originale physisch in ukrainisch uebersetzt werden.
Voller Gesetzestext:
http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=58833
