Per heute, 09.09.2016, wurde durch die Resolution Nr. 382 v. 6.9.2016 der Nationalbank der Ukraine (NBU) veroeffentlicht und trat damit in Kraft:

https://bank.gov.ua/control/uk/publish/category?cat_id=8804895

Mit dieser Resolution wurde das Regelwerk f.Kreditkarten ausgebende Institute in der Ukraine an Bedingungen von z.B.Visa oder Mastercard angepasst.

Somit ist es ab heute insbesonders unzulaessig, in den Vertragsbedingungen eine allgemeine Haftung des Karteninhabers f.Betrugsfaelle festzuschreiben. Grundsaetzlich ist nunmehr die kartenaus  gebende Institution Risikotraeger, AUSSER diese weist nach, dass der Kreditkarteninhaber durch Inaktiviaet (z.B.keine unverzuegliche Verlustmeldung) oder Fahrlaessigkeit (z.B.Notiz der PIN auf der Karte) einen Betrugsfall verschuldet hat! In der Praxis stellt dies eine absolute Beweislastumkehr dar.

 

Der Volltext der Resolution:

file:///C:/Users/user.userpc/Downloads/06092016_382.pdf

Die Umsetzung wurde von der NBU lange verzoegert, da diese Neuregelung vom ukrainischen Bankenverband nachhaltig negativ aufgenommen wurde...