Nicht in der Ukraine ansässige Personen (Non-residents) können nunmehr nach einer Gesetzesänderung (Art.380 Zollgesetz) ihren eigengenutzten PKW BIS ZU EINEM JAHR ZOLLFREI in die Ukraine einführen. Die Einfuhrformalitäten sind sehr einfach - es ist nur notwendig, bei den ukrainischen Zollbehörden die Zulassungspapiere des Wohnsitzlandes vorzulegen. Diese zeitlich begrenzt eingeführten KFZ müssen NICHT in der Zollerklärung deklariert werden und weitere Formalitäten sind nicht notwendig!