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Veröffentlicht: 18. September 2013
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Nicht in der Ukraine ansässige Personen (Non-residents) können nunmehr nach einer Gesetzesänderung (Art.380 Zollgesetz) ihren eigengenutzten PKW BIS ZU EINEM JAHR ZOLLFREI in die Ukraine einführen. Die Einfuhrformalitäten sind sehr einfach - es ist nur notwendig, bei den ukrainischen Zollbehörden die Zulassungspapiere des Wohnsitzlandes vorzulegen. Diese zeitlich begrenzt eingeführten KFZ müssen NICHT in der Zollerklärung deklariert werden und weitere Formalitäten sind nicht notwendig!
