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Veröffentlicht: 06. Juni 2016
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Am 31.05.2016 hat die Verkhov Rada die Verpflichtung zur staatlichen Registration von Investionen durch ausländische Personen und Unternehmen aufgehoben.
Nunmehr ist nur eine einfache statistische Information bezüglich bereits getätigter Investitionen notwendig.
Dokumente zur Registration,welche bereits eingereicht wurden, werden automatisch an den Antragsteller zurückgesandt.
Mit Veröffentlichung im Gesetzblatt wird die Neuregelung rechtswirksam.
Gesetzestext:
http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=54995
