Grund: Die Einfuhrung vonBeschrankungen beiBarzahlungen in Hohe von mehrals 150 Tausend UAH!Aufgrund von Einschrankungender Nationalbank der Ukraine mitWirkung vom 01.09.2013 sindBarzahlungen von mehr als150.000 UAH, die auf Vertragenmir notariellerBeglaubigungspflicht beruhen(z.B. Vereinbarung fur den Kaufvon Immobilien), UberweisungenNUR MEHR IN NATIONALERWahrung durchBankueberweisungen zubegleichen(direkt vom Konto desVerkaufers zum Konto desKaeufers), dies gilt auch fuerAnder- und Treuhandkonten vonNotaren!).