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Veröffentlicht: 18. Februar 2016
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In einem Aufsehen erregenden Fall hat ein Polizeibeamter der Kiewer Verkehrspolizei am -07.02.2016 nach einer Verfolgungsjagd einen Passagier des verfolgten PKW toedlich verletzt.
Die Militaerstaatsanwaltschaft (auch fuer die Polizei zustaendig) hat hierzu heute folgendes Statement abgegeben: „Die Untersuchung hat ergeben, dass sich in dem verfolgten PKW neben dem Fahrer, welcher einen Verkehrsverstoss (Anmerung:keine Straftat!) beging, auch 3 Passagiere befanden. Dies war den anwesenden Polizeibeamten auch bekannt – dennoch entschied er sich, seine Schusswaffe mehrmals auf das Fahrzeug zu richten und zu feuern und brachte verbal seine Absicht zum Mord zum Ausdruck (Anmerkung:Aufzeichnung der Bodycam des Polizisten).“
Gem.Art.46 Absatz 7 des Polizeigesetzes kann ein Polizeibeamter seine Schusswaffe nur einsetzen, um ein Fahrzeug zu stoppen, welches eine Gefahr fuer das Leben oder die Gesundheit von Menschen/Polizisten darstellt. Also – im Zweifelsfall ein gezielter Schuss auf die Reifen des Fahrzeuges.
Entgegen der weitverbreiteten Laienmeinung, wonach der Tote ein „Komplize“ des Fahrers gewesen sei, steht eindeutig das ukrainische Recht! Ein Passagier in einem Fahrzeug IST NIE MITTAETER BEI ORDNUNGSWIDRIGKEITEN IM STRASSENVERKEHR!
DAS GESETZ FUER DIE AHNDUNG VON ADMINISTRATIVEN VERGEHEN (entspricht in etwa dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht) KENNT KEINE BEIHILFETATBESTAENDE VON MITFAHRERN/PASSAGIEREN IM STRASSENVERKEHR!
Somit ist der Polizeibeamte nunmehr Beschuldigter in einem Verfahren wegen vorsaetzlichen Mordes.
