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Veröffentlicht: 16. Februar 2016
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Die Kammer fuer Verwaltungsrecht am Obersten Gerichtshof hat eine Beschwerde der Nationalbank der Ukraine zur Aufhebung entsprechender vorinstanzlicher Urteile somit verworfen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kiew auf Antrag von "Eurotranskom" die Vorgehensweise der Nationalbank bei der Sicherung der Rechte der Glaeubiger von Sparguthaben und die gesetzlich vorgeschriebene Interventionsverpflichtung bei abzusehenden Bankinsolvenzen als illegal und unzureichend verurteilt.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, inwiefern nun Schadensersatzansprueche gegen die Nationalbank richterlich beurteilt werden.
Richtersprueche:
http://reyestr.court.gov.ua/Review/55433504
http://reyestr.court.gov.ua/Review/43184563
