Das Parlament der Ukraine (Rada) hat mit dem Gesetz Nr. 2984 am 10.10.2015 eine wesentliche Vereinfachung der Wohnsitzmeldung bzw.-aenderung beschlossen.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes koennen Buerger spaetestens ab dem 06.04.2016 entsprechende Meldungen nicht mehr bei den sogenannten OVIRs, sondern auch bei den Hausverwaltungen (sogenannte „ZHEKs“) oder aber Organisation, welche solche Registrationen als Dienstleistung anbieten, erstatten.