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Veröffentlicht: 19. November 2015
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Die Zulassung von gebraucht gekauften PKWs wurde vereinfacht.
Demnach wird die Zulassung nicht mehr von den aufzuloesenden polizeilichen Zulassungstellen „MREO“, sondern von Servicecentern des Innenministeriums durchgefuehrt!
Fuer die Wiederzulassung bzw.Umschreibung eines gebrauchten PKW sind zukuenftig die folgenden Unterlagen ausreichend:
-Kaufvertrag eines PKW-Haendlers,
-Kaufvertrag, welcher direkt in einem Servicecenter des Innenministeriums erstellt wird oder
-notarieller Kaufvertrag.
Der Text der Gesetzesaenderung – Resolution Nr.1388:
