Aus gegebenen Anlass moechten wir darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag am 21.05.2015 im Rahmen der Opferhilfe nationalsozialistischer Gewalttaten beschlossen hat, ehemaligen Kriegsgefangenen aus Laendern der vormaligen Sowjetunion eine symbolische finanzielle "Anerkennung" in Hoehe von einmalig EUR 2.500 zukommen zu lassen.

Voraussetzung:

-Kriegsgefangenschaft in deutsch kontrollierten Gebieten im Zeitraum von 22.6.1941-8.5.1945

Wichtig: Es gibt KEINEN RECHTSANSPRUCH auf diese Leistung! Ausserdem ist diese Zahlung nicht vererbbar! Nur der Geschaedigte selbst oder sein Rechtsvertreter (z.B.Anwalt) kann diese Leistung beantragen!

Derzeit reicht ein formloser schriftlicher Antrag bei:

Bundesamt f. zentrale Dienste und offene Vermoegensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin