09.09.2015 90/180-Zaehlweise fuer visafreie Aufenthalte in der Ukraine – neue Regelung:

 

Mit der Anordnung Nr. 884 des Innenministeriums der Ukraine vom 20.07.2015 wurde die Zaehlweise der Tage fuer den visafreien Aufenthalt von Auslaendern (Laenderliste auf der Seite des Aussenministeriums www.mfa.gov.ua) neu geregelt. Die Regelung lehnt sich nun an den Bestimmungen der Schengenzone an.

 

Die Anordnung bestimmt, dass sich Buerger, fuer deren Herkunftsstaaten ein visafreies Regime gilt, 90 Kalendertage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Kalendertagen visafrei in der Ukraine aufhalten duerfen – sofern durch bilaterale Vertraege nichts anderes bestimmt ist (z.B.Argentinien oder Bosnien).

 

Die folgenden Behoerden duerfen den rechtmaessigen Aufenthalt kalkulieren:

-Staatlicher Grenzschutz der Ukraine und

-Staatlicher Migrationsdienst der Ukraine

 

Die „normale“ Polizei ist hierzu NICHT berechtigt!

 

Bei der Einreise hat der Grenzschutz nun folgendermassen zu kalkulieren:

Liegen im Zeitraum Einreisetag MINUS 180 Kalendertage bereits mehr als 90 Kalendertage Aufenhalt vor=Ablehnung der Einreise!

 

Dies ist insofern delikat, als dass das Gesetz ueber den Staatlichen Grenzschutz diesem eine solche Massnahme gar nicht erlaubt....bliebe der Gerichtsweg – die Einreise wird aber wohl trotzdem verweigert!

 

Waehrend des Aufenthalts IN DER UKRAINE darf nur der Staatliche Migrationsdienst (www.dmsu.gov.ua) einen eventuellen Verstoss feststellen! Dieser wird aber nur aktiv, wenn der Auslaender z.B.einen Antrag auf Aufenthaltsverlaengerung stellt. Aber auch dann kann der DMSU NUR EINE GELDSTRAFE VERHAENGEN!

 

Bei der Ausreise ist dann wieder der Grenzschutz (www.dpsu.gov.ua) zustaendig.

 

Bei der Ausreise wird wieder die folgende Formel verwendet:

Wird in einem Zeitraum Ausreisetag MINUS 180 Kalendertagen eine Aufenthaltsdauer von 90 Kalendertagen ueberschritten (Ein-und Ausreisetag zaehlen voll mit!), ist ein Protokoll ueber eine Geldstrafe zu erstellen (aktuell bis zu MAX.850 UAH)! Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Staatliche Grenzschutz das Recht nimmt, den Reisenden bis zu 3 Stunden fuer die Protokollerstellung festzuhalten! Dies kann daher zu einem verpassten Flug fuehren, wenn man nicht entsprechend vorbereitet ist.

 

Tipp: Jeder Auslaender hat das Recht, die Daten der gespeicherten Ein-und Ausreisen vom Staatlichen Grenzschutz der Ukraine anzufordern. Hier kann man dann die Aufenthaltstage auch selber kalkulieren. Die Auskunft muss vom Grenzschutz innerhalb von 30 Kalendertagen plus Postlaufzeit erteilt werden. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder State Border Guard Service of Ukraine, Main Department for information services, Volodymirska 26, 01601 Kyiv). Die Angabe von Name und Vorname, Geburtsdatum und Staatsbuergerschaft genuegt (auch in Englisch moeglich!).

 

Diese Anordnung trat mit dem 08.09.2015 in Kraft!