Mit dem neuen Gesetz (http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=54673)

wurde die Einfuehrung von Foto-und Videobeweisen bei Vergehen im Strassenverkehr beschlossen (Art.122 und 123 der Verwaltungsstrafordnung). Insbesonders beeinhaltet dies:

-Geschwindigkeitsueberschreitungen

-Missachtung von „Rotlicht“ an Ampeln

-Fahren auf Buergersteigen und Fussgaengerzonen

-Fahren gegen die Richtung der Einbahnstrassen

-das Fahren auf gesperrten Eisenbahnuebergaengen.

Nach dem Gesetzestext kann ein Mitarbeiter der Polizeibehoerden entsprechende Video-und Fotonachweise auswerten und nach dem HALTER des entsprechenden Fahrzeugs suchen!

Und: Der HALTER des Fahrzeugs MUSS INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ERHALT DER STRAFVERFUEGUNG DIE GELDBUSSE BEGLEICHEN ODER

-er kann vor Gericht gegen diese Strafverfuegung berufen. ABER: Als Einwand ist nur zulaessig, dass das Kennzeichen und/oder das KFZ zum Zeitpunkt des Vergehens gestohlen war! Und dem Halter obliegt hier die Beweislast (was nur durch ein Diebstahlsprotokoll der Polizei moeglich sein duerfte!)

Somit obliegt nach diesem „Gesetz“ die volle Verantwortung fuer die Fahrzeugnutzung beim Eigentuemer (aehnlich der Halterhaftung in Oesterreich-komplett different zur Verursacherhaftung in Deutschland!)!AUSNAHME: DIEBSTAHL ODER der Verursacher (Fahrer) erklaert sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Strafverfuegung als verantwortlich!

Ausserdem wurde eine Art „Rabatt“ fuer Geldbussen beschlossen: Bei Zahlung der Geldbusse innerhalb von 5 Tagen sind nur 50% zu leisten.

Die Abgeordneten der Rada haben auch nicht vergessen, die Art. 14-2,122,123 der Verwaltungsstrafordnung anzupassen, wonach nicht der Verursacher, sondern der Eigentumer verantwortlich gamchet werden kann...

Hier beginnen aber die grundsaetzlichen Rechtsbedenken!

Warum soll ich als Buerger meine Unschuld nachweisen (Umkehr der Bewweislast)?

Nach Art. 9 des Verwaltungsgesetzes der Ukraine hat der Staat die Verpflichtung, Insitutionen aufzubauen, die Verstoesse gegen die Verwaltungsordnung und deren Taeter identifiziert und den Gerichten zur Entscheidung zufuehrt!

Ausserdem besagt der Art.62 der Verfassung der Ukraine, dass „von der Unschuld des Buergers auszugehen ist und keine Bestrafung OHNE Rechtsverfahren zulaesssig ist!“

Somit ist das konstitutionell geregelt, dass die Beweislast grundsaetzlich bei den Verwaltungs/Exekutivbehoerden liegt! Die Verfassung spricht zwar explizit von der Strafgesetzgebung, aber das Rechtsprinzip der staatlichen Beweislast gilt auch fuer die Verwaltungsbehoerden!

Ausserdem wurde bereits der letzte Versuch eines aehnlichen Gesetzes durch das Verfassungsgericht der Ukraine fuer nicht verfassungsgemaess erklaert und wieder verworden (Entscheidung 1-34/2010, http://www.ccu.gov.ua/uk/doccatalog/list?currDir=125611)

 

Verlaengerung Verwaltungsarrest:

Ausserdem wurde die Moeglichkeit des Arrestierens von Personen bei Verletzungen der Verwaltungsordnung bei bestimmten Verstoessen von 3 auf 24 Stunden verlaengert (z.B.bei nicht moeglichen Identifikation!)

 

Einfuehrung Punkteregister:

Aehnlich dem deutschen Punktefuehrerschein wird ein Strafpunktesystem fuer Verkehrsvergehen eingefuehrt. Jeder Buerger hat demnach das Recht, 150 Strafpunkte (jedes Vergehen gem.122 und 123 Verwaltungsstrafgesetz wird mit jeweils 50 Strafpunkten bewertet) pro Jahr fuer Vergehen im Strassenverkehr straflos zu sammeln. Dies gilt NUR FUER Vergehen, die mit automatischen Systemen ermittelt werden!! -also nicht die Bestrafung durch ein Polizeiprotokoll direkt am Ort des Vergehens! Die Bestrafung tritt erst nach Ueberschreiten dieser "Schwelle" ein. ABER: Die Polizei informiert den Buerger nicht aktiv ueber den zwischenzeitlichen Punktestand!

 

Dieses „Gesetz“ trifft mit Veroeffentlichung in Kraft.....wenn kein Veto durch den Praesidenten eingelegt wird...

UPDATE 06.08.2015: Nachdem heute dieses Gesetz durch den Praesidenten unterzeichnet wurde, tritt es nach Veroeffentlichung in Kraft! Wir empfehlen Buergern, die unter Bezug auf dieses Gesetz mit Verwaltungsstrafen belegt werden, die Inanspruchnahme eines qualifizierten Rechtsbeistandes. Die Erfolgsaussichten bei der gerichtlichen Ueberpruefung dieser Strafen sollten nach Erfahrungen mit frueheren Gesetzen dieser Art sehr hoch sein.