Durch Änderungen am Gesetz zu öffentlichen Beschwerden und Petitionen sind nunmehr auch Beschwerden in elektronischer Form (z.B.eMail) oder ePetitionen möglich.

Wenn Beschwerden vorgebracht werden, so werden diese nunmehr rechtsgültig (es bedarf keiner zusätzlichen Schriftform mehr), wenn diese eine elektronische Adresse enthalten, unter welcher der Beschwerdeführer kontaktierbar ist.

Neu eingeführt wird eine spezielle Form der gemeinschaftlichen Beschwerde bzw. Petition gegen/an den/die Präsidenten der Ukraine, der Verkhovna Rada, das Ministerkabinett (Regierung und Ministerpräsident) und lokale Verwaltungen - die elektronische Petition!

ePetionen an den Präsidenten, die Verkhovna Rada oder das Ministerkabinett MÜSSEN beantwortet werden, sofern innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung mehr als 25000 Unterstützungssignaturen erfolgen!

Gesetzestext in ukrainischer Sprache:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=54267