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Veröffentlicht: 03. Juli 2015
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Nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes können private Kreditnehmer mit einem schriftlichen Antrag die Restrukturierung ihres Fremdwährungs/Valutenkredites beantragen.Dies umfasst z.B.Finanzierungen von Privatpersonen für den Kauf von Immobilien, Grundstücken, Fahrzeugen, Dienstleistungen oder auch Konsumfinanzierungen! Demnach muss der Ausleihende den Bestandsvertrag nach den folgenden Bestimmungen umstellen:
1.Der Kreditnehmer kann diese Umstellung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beantragen.
2.Der Kreditgeber darf NUR diesen formlosen schriftlichen Antrag verlangen. Weitere Unterlagen dürfen nicht angefordert werden.
3.Alle angelaufenen Vertragsstrafen zu dem Zeitpunkt der Restrukturierung werden annulliert!!
4.Bei grundpfandrechtlichen Darlehen muss die Restrukturierung notarisiert werden - die Amtsgebühr wird auf max.UAH 500 beschränkt!
5.Ab Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes gilt ein Moratorium für die Zwangsverwertung von Sicherheiten oder Bürgschaften von 2 Jahren!
6.Die Umstellung auf die nationale Währung (UAH) geschieht zum Referenzkurs der Nationalbank der Ukraine zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages.
Das Gesetz tritt am Folgetag der Veröffentlichung (Amtsblatt Golos Ukraini) in Kraft.
Gesetzestext in ukrainischer Sprache:
http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=53099
Hinweis: Aufgrund der zu erwartenden schweren Auswirkungen auf ukrainische Banken und des Widerstandes der Nationalbank gegen dieses Gesetz scheint die Unterzeichnung durch die Präsidenten ungewiss!
