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Veröffentlicht: 22. Mai 2015
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Am 21.05.2015 hat die Rada das Gesetz Nr.2896 verabschiedet.
Dieser Beschluss verlaengert die Abgabefrist fuer die Erklaerung ueber den letzten Beguenstigten von juristischen Personen um 4 Monate (genauer gesagt wurde die Abgabefrist fuer die Verpflichtung aus dem Gesetz 1701-VII von 6 auf 10 Monate verlaengert!)
Folgende juristische Personen wurden von der Meldepflicht ausgenommen:
-Ordensgemeinschaften und religioese Koerperschaften
-Firmen im Staats-und Gemeindebesitz und NEU:
-Firmen, deren Endbeguenstigte nur natuerliche Personen sind und dessen Besitzer gleichzeitig auch die Endbeguenstigten sind (also z.B.keine Treuhaender!).
Dieses Gesetz wurde geschaffen, um Geldwaesche und Steuerbetrug zu bekaempfen und zu erschweren. Bei Versaeumen der Meldefrist sind schwere Geldstrafen zu erwarten. Die Verlaengerung der Meldefrist kam zustande, weil in der bisherigen Meldefrist mehrere Male die Formulare veraendert wurden und die Registeraemter bislang technisch nicht die Entgegennahme der Erklaerungen bewerkstelligen konnte. Es ist eine elektronische Abgabemoeglichkeit geplant, welche aber mit dem heutigen Tage noch nicht zur Verfuegung steht!
