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Veröffentlicht: 20. Mai 2015
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Die Verkhovna Rada hat mit dem Gesetz Nr.1195 am 14.05.2015 Einschraenkungen hinsichtlich vorzeitiger Verfuegungen von Termineinlagen bei Banken beschlossen!
Gesetzeslink:http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_2?pf3516=1195&skl=9
Demnach sind Anleger ausschliesslich am Ende der vereinbarten Laufzeit eines Festgeldes berechtigt, die Rueckzahlung desselbigen zu verlangen. Dies ist mit der gesetzlichen Situation z.B. in Deutschland zu vergleichen. Bislang gab es das Recht, jederzeit ueber ein Festgeld zu verfuegen und die Bank musste dann den Zinssatz fuer die verkuerzte Laufzeit rueckwirkend kalkulieren. Insofern stabilisiert dieses neue Gesetz also die Refinanzierung der ukrainischen Banken.
Allerdings besagt das neue Gesetz auch, dass eine vorzeitige Verfuegung VERTRAGLICH VEREINBART werden kann. Dies bedarf allerdings der Schriftform im Festgeldvertrag!
Betroffen sind nur die Festgelder, die nach Rechtswirksamkeit des Gesetzes (Unterschrift des Praesidenten und Veroeffentlichung stehen noch aus!) abgeschlossen oder verlaengert werden!
Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf das Produktangebot der ukrainischen Banken stehen noch nicht fest. Allerdings sollte dies zu hoeheren Zinssaetzen bei Festgeldern ohne vorzeitige Verfuegungsmoeglichkeit und evtl.zur Schaffung von Tagesgeldern nach westlichem Vorbild fuehren!
