Nachdem nun erstmals ein Berufungsgericht in Kiew die chaotische Anwendung der 90/180-Tageregel durch den ukrainischen Grenzschutz für unzulässig erklärt hat, wurde durch den Ministerratsbeschluss Nr.163/2015 v.31.03.2015 der Beschluss Nr. 150/2012 v. 15.2.2012 ERGÄNZT.

Die sehr widersprüchlich gehandhabte Periode von 180 Kalendertagen,in denen sich Bürger verschiedener Nationalitäten visafrei in der Ukraine aufhalten dürfen, wurde nunmehr an die Rechtspraxis der Schengenstaaten herangeführt!

Demnach ist die 180-Tage-Periode an jedem Kalendertag RÜCKWÄRTS zu bestimmen!

Beispiel: Ausreise 09.04.2015 - 180 Kalendertage rückwärts würde einen Bemessungszeitraum bis zum 12.10.2014 ergeben, in welchem alle Tage des Aufenthalts zusammengerechnet 90 Tage nicht überschreiten dürfen!

Laut Ministerratsbeschluss muss das Innenministerium einen entsprechenden Umsetzungsleitfaden erarbeiten und veröffentlichen, da der Grenzschutz in den Geschäftsbereich des Innenministeriums fällt.

Der Beschluss Nr.163 wurde bereits veröffentlicht und trat per 8.4.2015 in Kraft!

Aktueller Hinweis: Laut Auskunft der ukrainischen Grenzpolizei sei aber bis heute, 12.05.2015 immer noch keine detaillierte Anweisung durch das Innenministerium erfolgt, wodurch die Grenzpolizei weiterhin auf der Grundlage des alten Beschlusses Nr.150/2012 arbeiten wuerde. Es empfiehlt sich, etwaige Strafzahlungen mit einem schriftlichen Protestvermerk auf dem Protokoll zu kommentieren und rechtskundige Vertretung einzuholen.

Ergaenzend sei auch bemerkt, dass bei der ukrainischen Grenzpolizei die Rechtsansicht besteht, dass Auslaender auch bei erfolgter Identifikation bis zu 3 Stunden fuer die Protokollerstellung festgehalten werden koennen (was zu einem versaeumten Flug fuehren kann). Diese Rechtsansicht widerspricht aber grundlegend der Verfassung der Ukraine und diese Praxis wird daher verfassungsgerichtlich zu ueberpruefen sein.