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Veröffentlicht: 26. Februar 2015
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Per heute trat mit dem Gesetz Nr.73-VIII ein zusaetzlicher Importzoll von 5-10% auf alle Importgueter, abgesehen von "lebensnotwendigen" Guetern wie z.B.Medikamente, in Kraft. Dieser Zollzuschlag "zur Bekaempfung des Handelsbilanzdefizits" ist vorerst bis zum 31.12.2015 befristet.
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