Per heute trat mit dem Gesetz Nr.73-VIII ein zusaetzlicher Importzoll von 5-10% auf alle Importgueter, abgesehen von "lebensnotwendigen" Guetern wie z.B.Medikamente, in Kraft. Dieser Zollzuschlag "zur Bekaempfung des Handelsbilanzdefizits" ist vorerst bis zum 31.12.2015 befristet.

Text:

http://zakon4.rada.gov.ua/laws/show/73-19