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Veröffentlicht: 24. Februar 2015
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Nach dem Beschluss Nr. 124 der Nationalbank der Ukraine vom 23.2.2015 wurden folgende zusätzliche Einschränkungen mit sofortiger Gültigkeit beschlossen:
1.Vorauszahlungen aufgrund von Verträgen über Güter-bzw.Dienstleistungslieferungen bedürfen ab einem Gegenwert von USD 50.000 der vorherigen Genehmigung der NBU.
2.Vorauszahlungen aufgrund Verträgen über Güter-bzw.Dienstleistungslieferungen von mehr als 500.000 USD können nur noch als Kreditbriefe von Banken (letter of credit) ausgeführt werden.
3.Fremdwährungskäufe gegen Kreditaufnahme sind generell untersagt.
Volltext:
The full text of this Decree:
http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=14876621
