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Veröffentlicht: 19. Februar 2015
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Das Hoechste Gerichtshof fuer Zivilsachen in Kiew hat in dem Fall Nr. 6-17645sv14 entschieden, dass ein Inhaber von Spareinlagen das Recht hat, einen zivilrechtlich bindenden Vertrag mit dem Kreditnehmer ein-und derselben Bank ueber den Austausch der gegenseitigen Forderungen zu schliessen (Einlage gegen Kreditverpflichtung). Diese Vereinbarung ist dann auch fuer die Bank und Institutionen wie dem Einlagensicherungsfonds verbindlich (welcher bislang aktiv gegen diese Vertragsgestaltungen vorging!).
Die Funktionsweise dieser Vertraege war denkbar einfach. Der Banksparer (meist bei finanziell illiiquiden Banken) suchte sich einen Kreditnehmer, welcher einen Bankkredit bei derselben Bank zu begleichen hatte (Beispiel: Kredit 500 TUAH) und unterzeichnete mit diesem einen Vertrag, wonach der Kreditnehmer dem Sparer z.B.einen Betrag von 450 TUAH bezahlt. Als Effekt erhaelt der Anleger Geld aus Anspruechen an eine insolvente Bank - alle Dokumente, Rechte und Verpflichtungen (Spareinlage und Kredit!) gehen auf den Kreditnehmer ueber!
Anschliessend ging der Kreditnehmer zu der Bank und erklaerte, dass er nunmehr alle Rechte aus dem Sparvertraege besitzt und diesen Sparvertrag als Rueckzahlung auf seine offene Kreditverpflichtung nutzen moechte. Als die Bank diesen Antrag negierte, ging der Kreditnehmer zu Gericht und begruendete seinen Anspruch auf gegenseitige Aufrechnung von Forderungen nach Art.606 des Zivilgesetzbuches der Ukraine (Aufhebung der Kreditverpflichtung wg.Schuldner-/Anlegereigenschaft in einer Person)
Entscheidungstext:
http://www.reyestr.court.gov.ua/Review/40698861
Dies hoert sich nach dem Rechtsverstaendnis zunaechst sehr vernuenftig an – aber:
Werden die Gerichte eine solche Rechtssprechung auch in Zukunft fortsetzen? Dies erscheint sehr fraglich!
Zunaechst gilt es zu beachten, dass dieses Urteil noch vor dem hoechsten Gerichtshof der Ukraine appelliert werden kann. Denn gemaess Zivilgerichtsordnung der Ukraine sind nur Urteile des Verxovnij sud rechtsverbindlich fuer alle Gerichte (nicht diese des hoechsten Spezialgerichts fuer Zivilsachen) – und dies auch nur, wenn der Verxovnij sud eine Entscheidung aufgrund von unterschiedlichen Rechtsauslegungen der niedrigeren Instanzen getroffen hat.
Somit kann der Oberste Gerichtshof (Verxovnij sud) die Entscheidung des Hoechsten Spezialgerichts fuer Zivilsachen in einem Appellationsfall aufheben und dieses Urteil waere fuer die Zukunft dann auch bindend fuer alle gleichgestalteten Rechtsfaelle!
