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Veröffentlicht: 28. Januar 2015
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Die ukrainische Gesetzgebung hat eine klare Antwort, wer die Kosten fuer die Eichung von Wasserverbrauchszaehlern zu tragen hat!
Nach dem Art.28 des Gesetzes ueber Messtechnik muss die periodische Eichung (inklusive An-und Abtransport, An-und Abbau) von Verbrauchszaehlern DURCH DIE WASSERVERSORGUNGSBEHOERDEN SELBST uebernommen werden!
Eine sinngleiche Regelung wurde auch durch den Ministerkabinettsbeschluss Nr.630 v.21.7.2005 beschlossen (Regelung der Dienste f.Fernwaerme,Warm-und Kaltwasserversorgung und Abwasser) sowie in der Anordnung Nr.869 v. 01.06.2011 (Tarifbestimmung f.Fernwaerme,Kalt-und Warmwasserversorgung und Abwasser)!
Was sollte man also tun, wenn das Wasserversorgungsunternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommt und den Verbraucher zu einer kostenpflichtigen Eichung auffordert?
1.Erstellung eines Schreibens mit der Aufforderung an den Vorstand des Wasserversorgungsunternehmens, den oben genannten Verpflichtungen zur kostenfreien Eichung nachzukommen.
2.Dieses Sсhreiben per Einschreiben versenden oder direkt in der Verwaltung des Wasserversorgungsunternehmens registrieren lassen.
3.Sollte der Wasserversorger dann weiterhin seiner Verpflichtung nicht nachkommen, ist die Einreichung einer Klage beim jeweiligen Bezirksgericht moeglich (und kostenfrei)!
