-die 75%ige Umtauschverpflichtung von Exporterloesen von ukrainischen Residenten wird prolongiert. Allerdings werden Spendenzahlungen oder Hilfszahlungen im Zusammenhang mit der ATO im Osten der Ukraine von dieser Verpflichtung befreit.

-der Maximalbetrag fuer Fremdwaehrungskaeufe durch ukrainische Residenten wurde geaendert-nunmehr kann je Bank und je Buerger (Pass,ID) ein Gegenwert von 3.000 UAH gekauft werden. Kaeufe, die zur Erfuellung von vertraglichen Verpflichtungen von Personen getaetigt werden (z.B.Fremdwaehrungskredite), sind von dieser Einschraenkung befreit!

-Zahlungen an AUSLAENDISCHE KONTEN koennen bis zu 15.000 UAH Gegenwert pro Tag (von einem UAH-Konto) betragen, MAX.koennen 150.000 UAH Gegenwert von Fremdwaehrungskonten PRO MONAT ueberwiesen werden.

Diese Anordnung trat am 03.12.2014 in Kraft und ist bis zum 03.03.2015 befristet!

 

Text: http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=12450309