Beschlusstext:

http://www.kmu.gov.ua/kmu/control/uk/cardnpd

Gemaess des Beschlusses werden die digitalisierten Fingerabdruecke im zentralen Personenregister im Fall der Beantragung eines biometrischen Passes fuer Auslandsreisen gespeichert.Hierfuer ist eine schriftliche Einverstaendniserklaerung des Antragstellers ab dem 16.Lebensjahr oder seines gesetzlichen Vertreters (12-16-jaehrige!) notwendig.

Im Register werden die digitalen Fingerabdruecke der „Indexfinger“ (beide Zeigefinger) gespeichert! Sollten diese nicht vorhanden sein oder Narben aufweisen, kann auch ein anderes Fingerpaar (z.B.beide Daumen) oder die verbleibenden Finger gescannt werden.

Danach werden diese Informationen auf den kontaktlosen Chip im biometrischen Pass uebertragen.

Diese Regelung tritt am 01.01.2015 in Kraft und ist ein Schritt fuer die geplanten Visaerleichterungen fuer ukrainische Staatsbuerger bei Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten.