11.11.2014 Das Verfassungsgericht der Russischen Foederation entschied in einem interessanten Urteil, dass es fuer russische Behoerden verboten ist, Angehoerigen von getoeteten Personen Details zu deren Tod mit dem Hinweis auf das „Staatsgeheimnis“ zu verheimlichen!

Entscheidungstext:

file:///C:/Users/user.userpc/Downloads/KSRFDecision178016.pdf

Der russische Staatsbuerger Laptev wandte sich an das Verfassungsgericht in St.Petersburg, weil sein Bruder 2012 in der Polizeistation von Yoshkar-Ola erhaengt aufgefunden worden war. Die Ermittlungsbehoerden verweigerten ihm den Zugang zu Akten ueber die Details der Ermittlungsergebnisse ueber die genauen Todesumstaende seines Bruders mit dem Hinweis auf das Gesetz uber die Staatsgeheimnisse der Russischen Foederation.

Wegen dieser Einschraenkung konnte Herr Laptev den Ermittlungsbescheid gegen die Einstellung des Mordverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht anfechten!

Das Verfassungsgericht urteilte nunmehr, dass das Gesetz ueber die Staatsgeheimnisse den Bestimmungen der russischen Verfassung entspricht, aber die Verfassungsbestimmungen hinsichtlich des Rechtsschutzes der Staatsbuerger Angehoerigen von getoeteten Personen uneingeschraenkte Information ueber diesbezuegliche Ermittlungsergebnisse zugestehen!

Das Gericht spezifizierte auch die Art des Informationszugangs! Es sind alle Informationen betreffend der Gefaehrdung eines Lebens und in diesem Falle – des Todes – an die Angehoerigen des Getoeteten offenzulegen.Ausgenommen sind nur Informationen, welche Staatsgeheimnisse sind UND nicht direkt mit dem Tod in Verbindung stehen!!

Sind Informationen mit Staatsgeheimnissen verbunden, sind die Angehoerigen gegen Einwilligung in eine Verschwiegenheitsklausel zu informieren!

Delikaterweise erfolgte dieses Urteil EINEN TAG nach der Feststellung des Generalstaatsanwaltes der russischen Armee, wonach alle Informationen zu den Todesumstaenden von Fallschirmjaegern der 76.Luftlandedivision aus Pskov (vermutlich in der Ukraine) Staatsgeheimnisse seien!