Seit heute ist die Anordnung Nr.699 der NBU vom 3.11.2014 in Kraft, welche die Entgegennahme von Depositen und die Gewaehrung von Krediten in russischen Rubeln auf dem Territorium der Ukraine (ex Krim) verbietet:

http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=11719725

Ausserdem wurden neue Regeln fuer die nunmehr taeglich abzuhaltenden Devisenauktionen fuer Banken festgelegt, durch welche sich diese z.B.USD von der Nationalbank kaufen koennen.

Ausserdem wurde die Festsetzung von Wechselkursen durch Banken staerker reglementiert – diese duerfen nunmehr nicht mehr als 5% zu den veroeffentlichten Wechselkursen des Vortags abweichen:

http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=11719756

Bargeld auf Reisen von/auf die Krim:

Es wurde ausserdem eine Beschraenkung fuer die Mitnahme von russischen Rubeln von und auf die besetzten Gebiete der Krim beschlossen. Natuerliche Personen koennen beim Uebertritt der Kontrollstellen des Krim-Territoriums maximal russische Rubel im Gegenwert von 10.000 UAH mit sich fuehren!