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Veröffentlicht: 03. November 2014
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Zum Beispiel:
Das Verbot von Fremdwaehrungszahlungen wurde teilweise aufgehoben! So koennen z.B.jetzt
Vorauszahlungen fuer Lieferungen in die Ukraine ohne weitere Beschraenkungen geleistet werden, ohne dass die bezahlte Ware bereits physisch in die Ukraine importiert sein muss.
Aber- die Schwelle fuer die verpflichtende Compliancepruefung fuer die Preisgestaltung von Arbeitsleistungen, Dienstleistungen und Marken- oder Patentrechten WURDE HERABGESETZT!
Dieser Nachweis ist nunmehr bei Zahlungen ab 50.000 EUR Gegenwert (vorher 100.000 EUR!) zu erbringen!
Quelle:
