Dafuer wird die Eigenschaft des sogenannten „e-resident“ geschaffen – auf Antrag erhalten  natuerliche Personen diese smartID-card der Republik Estland. Wichtig: Diese „e-residence“ ist kein Aufenthaltstitel fuer diese natuerliche Person und ersetzt auch keine Einreisevisa!! Die „e-residence“ gibt aber einen weitgehenden Zugriff auf die eGovernment-Services von Estland und erlaubt auch die digitale Signatur von Willenserklaerungen (und ist voll kompatibel mit den EU-Anforderungen zur Identifikation und Dokumentation von behoerdlichen oder geschaeftlichen Vertraegen und Formularen).

Die estnische „e-residence“ ist kein Reisedokument, da sie kein Foto enthaelt. Sie enthaelt aber einen Microchip mit Sicherheitszertifikaten. Mit dieser Karte, einem Kartenleser und der entsprechenden Software koennen somit Geschaeftserklaerungen am eigenen Computer abgegeben werden.

Zu den Sicherheitscheck gehoert unter anderen ein 2-stufiges Verfahren, welches A.durch die physische Verwendung des Chips und B.die Verwendung einer Sicherheits-PIN gekennzeichnet ist.

Auslaender mit einer permanten Aufenthaltsberechtigung in Estland oder estnische Staatsbuerger koennen mittlerweile die moisten behoerdlichen Vorgaenge elektronisch erledigen. Die „e-residence“ ermoeglicht dies nun auch Auslaendern ohne dauerhaften Wohnsitz in Estland.

Zum Beispiel koennen damit von jedem Ort der Welt:

  • Dokumente unterzeichnet,
  • Firmen innerhalb einer Stunde gegruendet,
  • Banktransfers durchgefuehrt,
  • Geschaeftsprozesse in estnischen Firmen administriert und
  • die Steuererklaerungen fuer estnische Firmen abgegeben werden!

Quelle:

https://www.mkm.ee/et/estonia-will-open-its-e-services-rest-world-end-2014